AGB - Allgemeine Geschäftsbedignungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Birgitt Peters Vertriebsberatung
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns ausgeführten Lieferungen und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Angebot und Abschluss
Unsere Angebote sind bis zum Zustandekommen des Vertrages freibleibend.
Nebenabreden zum Vertrag, insbesondere auch außerhalb des schriftlichen Vertrages vereinbarte Termine, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. Dies gilt nicht für Abreden, die nach Abschluss des Vertrages getroffen werden.
§ 3 Leistungen
Wir erbringen Leistungen insbesondere in Form von Seminaren, Coachings, Beratungsleistungen und der Erstellung von Konzeptionen.
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistung ist bei Erteilung des Auftrages in Textform festzulegen und wird mit dem Vertragspartner individuell abgestimmt. Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfanges sind zu vereinbaren.
§ 4 Vertragspartnerpflichten
Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Er muss uns auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, aufmerksam machen.
Verstößt der Vertragspartner gegen die vorgenannte Obliegenheit, so trägt er das daraus resultierende Risiko der Mangelhaftigkeit unserer Leistung.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Falls nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Mit Gegenansprüchen, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind, ist eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen nicht zulässig.
Bei Erstaufträgen behalten wir uns vor, Vorkasse oder einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.
§ 6 Rücktritt, Widerruf
Tritt unser Vertragspartner vom Vertrag zurück, stehen uns folgende Rechte zu:
Erfolgt der Rücktritt bei vereinbarten Seminaren und Coachings bis drei Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn, so sind wir berechtigt, 30 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung zu stellen.
Erfolgt der Rücktritt bis spätestens zwei Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn, so sind wir berechtigt, 50 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung zu stellen.
Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn, so sind wir berechtigt, 70 % des vereinbarten Entgelts zu berechnen.
Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn, sind wir zur vollen Rechnungsstellung des vereinbarten Honorars berechtigt.
Soweit wir vor Rücktritt bereits Teilleistungen erbracht haben, gelten die vorstehenden Regelungen nur für den noch nicht erbrachten Teil der vereinbarten Leistungen. Erbrachte Leistungen sind – anteilig bezogen auf das Gesamtentgelt – abrechnungsfähig.
Soweit wir Beratungsleistungen und die Erstellung von Konzeptionen erbringen, sind wir im Falle des Rücktritts oder des Widerrufes des Vertrages berechtigt, bereits erbrachte Leistungen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen anteilig abzurechnen.
Die Verschiebung von fest vereinbarten Terminen zur Erbringung unserer Leistungen ist nach Absprache möglich.
§ 7 Nichterbringung unserer Leistung
Soweit wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt, die uns obliegenden Leistungen nicht oder nicht zum vereinbarten Termin erbringen können, stehen uns folgende Rechte zu:
a) Wir können vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dies Schadensersatzansprüche unseres Vertragspartners auslöst.
b) Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch eine von uns benannte, ausreichend qualifizierte andere Person zu erbringen.
c) Wir sind berechtigt, unsere Leistung nach Wegfall des Hindernisses zu erbringen und zu einem späteren, mit dem Vertragspartner abzustimmenden Termin nachzuholen.
§ 8 Gewährleistung, Schadensersatz
Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass durch die Erbringung unserer Leistungen ein bestimmter Erfolg, insbesondere wirtschaftlicher Erfolg eintritt. Das Risiko der Umsetzung unserer Beratungs-, Konzeptions- und Seminarleistungen und eines damit verbundenen Ergebnisses liegt bei unserem Vertragspartner.
Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, einschließlich Ansprüche auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit betroffen sind. Dies gilt auch nicht, wenn Schadensersatz wegen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht geltend gemacht wird. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen und vernünftigerweise voraussehbaren Schaden beschränkt.
§ 9 Urheberrecht
Die ausgegebenen und zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne unsere Einwilligung vervielfältigt, gewerblich genutzt oder weitergegeben werden.
§ 10 Gerichtstand
Soweit unser Vertragspartner kein Verbraucher ist, ist Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Ort unseres Hauptsitzes, Solingen.